Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (§ 1 Mediationsgesetz).
In meiner mehr als 30-jährigen richterlichen Tätigkeit habe ich immer wieder erlebt, dass sich insbesondere bei zwischenmenschlichen Konflikten eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten lohnen kann. Das gilt für Erbstreitigkeiten ebenso wie für Konflikte unter Nachbarn – ganz besonders aber für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Trennung und / oder Scheidung.
Gerade wenn persönliche Beziehungen, gemeinsame Lebensabschnitte oder familiäre Bindungen betroffen sind, kann ein gerichtliches Verfahren, das häufig langwierig, kosten- und zeitintensiv und nicht zuletzt auch nervenaufreibend ist, zu einer zusätzlichen Belastung werden. Mein Anliegen ist es daher, die Parteien dabei zu unterstützen, ihren Konflikt möglichst eigenverantwortlich und auf Augenhöhe zu lösen. Dabei geht es nicht darum, dass einer gewinnt und der andere verliert. Vielmehr soll eine Lösung gefunden werden, die die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt und auch über den aktuellen Konflikt hinaus tragfähig sein kann.
Die Mediation bietet hierfür einen besonders geeigneten Rahmen. Sie eröffnet die Möglichkeit, festgefahrene Positionen zu überwinden, unterschiedliche Interessen sichtbar zu machen und gemeinsam eine faire und tragfähige Vereinbarung zu entwickeln.
Durch meine langjährige Erfahrung als Richterin und Güterichterin bin ich davon überzeugt, dass die Lösung eines Konflikts nicht unbedingt durch eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann und es sich in geeigneten Fällen lohnt, gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.